Bildungsurlaub

Jeder Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub außerhalb seiner normalen Arbeitszeit, ohne auf sein normales Gehalt verzichten zu müssen. Ziel des Bildungsurlaubs ist es, die Fachkompetenz und gleichzeitig die Berufsperspektiven des Arbeitnehmers zu verbessern; die rechtliche Grundlage hierfür ist das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG).

Mit diesem bezahlten Urlaub kann man verschiedene zugelassene und anerkannte Seminare zur politischen Bildung oder Ausbildung besuchen. Auch ein Sprachkurs, normalerweise 5 Tage in Folge mit 6 Unterrichtsstunden täglich, kann als Bildungsurlaub geltend gemacht werden.