Übertragung

Falls Sie einen zweiwöchigen Sprachkurs absolvieren wollen, müssen Sie Ihren aktuellen Anspruch auf Bildungsurlaub auf das nächste Jahr übertragen. Beachten Sie, dass Sie dies Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich bis zum Ende des laufenden Jahres mitteilen müssen. Diese Übertragung des Bildungsurlaubs ist möglich gemäß § 5 Abs. 8 des Gesetzes HBUG, der besagt, dass der Beschäftigte den Bildungsurlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen kann. Dies muss schriftlich vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgen, unabhängig vom Grund, warum dieser nicht in Anspruch genommen wurde; selbst, wenn der Arbeitnehmer die Freistellung verweigert hatte.

Der Bildungsurlaub ist ideal, wenn Sie eine neue Sprache lernen bzw. Ihre bestehenden Sprachkenntnisse verbessern wollen oder sich auf ein Sprachzertifikat vorbereiten wollen.

Jeden Montag beginnt ein Intensivkurs – mit Ausnahme von Feiertagen. Wir empfehlen Ihnen mit den Formalitäten zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt zu beginnen. Falls Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!